ClassVan ist eine Marke der BLUEPARK-Gruppe mit Sitz in Bartenheim, 4min vom Flughafen Basel entfernt.
1. Definitionen

" Mieter" bezeichnet den Mieter und den/die im Mietvertrag des Mieters genannten Fahrer, die den Status eines Mieters haben;

". Der Vermieter ",
" ClassVan", " Agentur " bezeichnet das Unternehmen ClassVan oder einen seiner Franchisenehmer, dessen Firmenname im Mietvertrag angegeben ist;
" Fahrzeug " bezeichnet das gemietete Fahrzeug;

" Vertrag " bezeichnet den zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertrag, der den vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen unterliegt;
" Schaden " bezeichnet alle Schäden am Fahrzeug außer Glasbruch und Reifenschäden sowie Schäden am Dachzelt.
" Schaden " bezeichnet jedes Ereignis, das eintritt und einen oder mehrere Schäden verursacht, die vom Versicherer vorbehaltlich der Anwendung einer etwaigen Selbstbeteiligung erstattet werden können.

2. Mietbedingungen

Der im Mietvertrag angegebene Name des Mieters ist der Name des Hauptfahrers, der bei der Unterzeichnung des Mietvertrags anwesend sein muss und dem die mit der Miete verbundenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Es ist möglich, zusätzliche Fahrer hinzuzufügen, die im Mietvertrag gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr pro Fahrer aufgeführt werden.

Der Mieter und die im Mietvertrag genannten berechtigten Fahrer müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einen seit mehr als 24 Monaten gültigen Führerschein vorlegen.

Der Mieter und die berechtigten Fahrer sind dem Vermieter gegenüber für die vollständige Erfüllung der vorliegenden Mietbedingungen verantwortlich. Mit der Übergabe des Fahrzeugs oder des Dachzelts übernimmt der Mieter die volle Haftung gemäß Artikel 1242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag sofort und von Rechts wegen ohne Begründung oder Entschädigung zu beenden, wenn der Mieter eine der wesentlichen Verpflichtungen des Mietvertrags verletzt, insbesondere die Bedingungen für die Nutzung des Fahrzeugs, die Zahlung und die Bedingungen für die Rückgabe.Der Mietvertrag ist persönlich und nicht übertragbar. Er wird für eine bestimmte, im Vertrag genannte Dauer abgeschlossen, die maximal 60 (sechzig) Tage betragen darf.

3. Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter verpflichtet sich :
- das Fahrzeug nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern fahren zu lassen;

- das Fahrzeug unter normalen Nutzungsbedingungen vernünftig zu nutzen und zu warten; nur auf für den Autoverkehr geeigneten Straßen zu fahren;
- nicht außerhalb des zugelassenen Gebiets zu fahren, das das französische Mutterland (einschließlich Korsika), die angrenzenden Länder, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen umfasst, es sei denn, der Vermieter hat vorher schriftlich zugestimmt;
- das Mietfahrzeug gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und allgemein gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Landes, in dem es verkehrt, zu nutzen;
- das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu nutzen;

- sich an die Bestimmung des Fahrzeugs (Privatfahrzeug) zu halten und insbesondere das Fahrzeug nicht unterzuvermieten, keine Reisenden gegen Entgelt zu befördern, außer mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters, und auch nicht mehr Personen zu befördern, als Sitzplätze im Fahrzeug vorhanden sind;
- nicht an Wettbewerben, Rallyes oder Autorennen teilzunehmen;
- das Fahrzeug nicht für illegale, unmoralische oder nicht vom Hersteller vorgesehene Zwecke zu nutzen; - das Fahrzeug nicht für illegale, unmoralische oder nicht vom Hersteller vorgesehene Zwecke zu nutzen; - das Fahrzeug nicht zu nutzen;
-
- das geparkte Fahrzeug abzuschließen und die eventuell vorhandenen Alarmanlagen und/oder Diebstahlsicherungen zu benutzen;
- im Fahrzeug nicht zu rauchen; - keine Tiere im Fahrzeug mitzuführen, es sei denn, der Vermieter hat dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das Fahrzeug muss sauber und in seinem ursprünglichen Zustand ohne Gerüche oder Tierhaare zurückgegeben werden. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine Sonderreinigung in Rechnung zu stellen.

4. Pflege

Der Mieter ist für die laufende Wartung des Fahrzeugs verantwortlich. So muss der Mieter je nach Anzahl der während der Mietdauer zurückgelegten Kilometer die üblichen Kontrollen gemäß den Empfehlungen des Herstellers durchführen (Motorölstand bei mehr als 1000 km, Reifendruck usw.).

Der Mieter muss stets auf die Signale der Warnleuchten achten und die damit verbundenen Maßnahmen ergreifen, wie z. B. eine eventuelle Notabschaltung. Die Wartungs- und Bedienungsanleitungen des Herstellers sind auf Anfrage in der Agentur erhältlich.

5. Pannen, Unfälle und Diebstahl

Bei Fahrzeugpannen, Unfällen oder anderen Ereignissen, die das Fahrzeug betreffen und sofortige oder dringende Reparaturen erfordern, muss der Mieter vor der Durchführung von Reparaturen (auch wenn es sich um Reifen handelt) mit der Mietstation Kontakt aufnehmen.

Im Falle einer Panne oder eines Schadens am Fahrzeug oder Dachzelt, auch wenn diese keine sofortige Reparatur erfordern, muss der Mieter den Autovermieter innerhalb von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, informieren und dem Autovermieter innerhalb von höchstens 3 (drei) Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, einen ordnungsgemäß ausgefüllten und von ihm und dem betroffenen Dritten unterschriebenen Unfallbericht vorlegen.

Die Abgabe eines ausgefüllten Unfallberichts mit oder ohne identifizierte Dritte ist obligatorisch, unabhängig davon, ob der Mieter haftbar ist oder nicht. Der Mieter ist für alle von ihm verursachten Schäden haftbar, insbesondere für Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für die Stilllegung des Fahrzeugs.

In jedem Fall hat der Mieter bei Schäden am Fahrzeug oder Dachzelt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 (fünfzig) Euro inkl. MwSt. sowie eine Standgebühr zu entrichten, die sich nach der Kategorie des gemieteten Fahrzeugs oder Dachzelts richtet und erstattet wird, sofern er nicht haftbar gemacht werden kann.

Im Falle einer nicht vom Mieter zu vertretenden Panne verpflichtet sich WeVan, alle Kosten für die Pannenhilfe und die Reparatur des Fahrzeugs oder Dachzelts zu übernehmen und dem Mieter den gesamten Betrag für die noch nicht fälligen Miettage zu erstatten.

Bei Diebstahl des Fahrzeugs oder des Dachzelts muss der Mieter innerhalb von 48 Stunden, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, bei den zuständigen Behörden eine Diebstahlanzeige erstatten und der Agentur das Protokoll der Anzeigenerstattung sowie die Fahrzeugpapiere und -schlüssel übergeben.

Bei Diebstahl der Schlüssel und/oder Papiere mit dem Fahrzeug muss der Mieter dafür sorgen, dass er dies den zuständigen Behörden meldet, damit dies in der Anzeige vermerkt werden kann.

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, außer im Falle höherer Gewalt, die die Übergabe des Anzeigeprotokolls und der Fahrzeugschlüssel und -papiere innerhalb der oben genannten Frist unmöglich macht, ist der Mieter für alle von ihm verursachten Schäden haftbar, insbesondere für Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe seines Zeitwerts zuzüglich der mit seiner Stilllegung verbundenen Gebühren und Kosten.

6. Versicherung und Unterstützung

Alle WeVan-Fahrzeuge sind gemäß den geltenden Vorschriften durch eine "Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung" gegenüber Dritten gedeckt.

Die detaillierten Bedingungen der Versicherungs- und Assistance-Verträge werden in allen WeVan-Agenturen zur Verfügung gestellt.

In diesem Zusammenhang wird keine Garantie gewährt. Folglich ist der Mieter für alle ihm zurechenbaren Schäden bis zur Höhe seines Zeitwerts zuzüglich der mit seiner Immobilisierung verbundenen Gebühren und Kosten haftbar.

7.1 Versicherung

Auf dem Gebiet der zugelassenen Länder werden die folgenden Garantien gewährt:
die obligatorische Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten gemäß Artikel L211-1 des Versicherungsgesetzes abdeckt;
Personen- und Sachschäden am Fahrzeug, die durch Unfälle, Feuer, Explosionen, Attentate, Hagel und Sturm verursacht werden, wobei eine Selbstbeteiligung gilt.

Die Selbstbeteiligung ist der Höchstbetrag pro Schadensfall, der vom Mieter zu tragen ist, wenn Schäden am Fahrzeug durch die Versicherung gedeckt sind. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall. Aufgrund des Prinzips der Kumulierung von Selbstbeteiligungen werden so viele Selbstbeteiligungen angewendet, wie Schäden festgestellt werden.

Je nach Fahrzeugklasse gelten unterschiedliche Selbstbeteiligungshöhen. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird auf der Website während des Online-Buchungsvorgangs detailliert angegeben und in den dem Mieter ausgehändigten Vertragsunterlagen (Kostenvoranschlag, Rechnung, Mietvertrag, Bestätigungsmail) aufgeführt. Die verschiedenen Stufen der Selbstbeteiligung sind auch in den WeVan Stationen zugänglich.

Wichtigste Ausschlüsse :
- Reifenpannen, es sei denn, sie sind Folge oder Begleiterscheinung von Schäden am versicherten Fahrzeug;

Schäden durch Beschädigung oder Abhandenkommen an verschiedenen Teilen des Fahrzeugs, die zum Zeitpunkt des Schadens nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind;
- Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe, Scheinwerfereinheiten), wenn er isoliert auftritt, d. h. nicht mit einem durch den Vertrag gedeckten Ereignis verbunden ist und Schäden an anderen Teilen des Fahrzeugs verursacht hat;
transportierte Waren, Gegenstände und Tiere;
Schäden, die während des Transports des Fahrzeugs auf dem Seeweg entstanden sind;
- Diebstahl des Fahrzeugs, wenn er auf die Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist.

Im Falle einer Fehleinschätzung der Fahrzeugumrisse sind Ober- und Unterbodenstöße nicht durch die Schadensgarantie abgedeckt, es sei denn, es kann höhere Gewalt nachgewiesen werden.

7.2 Zusätzlicher Schutz

Der Mieter hat die Möglichkeit, verschiedene Optionen zur teilweisen Übernahme der Selbstbeteiligung zu erwerben, wie z. B. das "Medium Protection Pack" oder das "Premium Protection Pack", die den Betrag der verbleibenden Selbstbeteiligung verringern.
Die Bedingungen für diese Optionen variieren je nach Fahrzeugklasse.

Sie werden zum Zeitpunkt der Online-Buchung detailliert beschrieben und in den dem Mieter ausgehändigten Vertragsunterlagen (Kostenvoranschlag, Rechnung, Mietvertrag, Bestätigungsmail) aufgeführt.

Sie sind auch in der WeVan Agentur und auf der Website jederzeit zugänglich. Der Mieter kann diese Optionen bis zur Übernahme des Fahrzeugs in der WeVan-Agentur buchen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für Schäden am Dachzelt, die aufgrund einer Fehleinschätzung der Fahrzeuggröße entstanden sind (z. B. Aufprall auf die Karosserie nach der Durchfahrt durch einen Tunnel), keine Garantie oder Rückkauf der Selbstbeteiligung gewährt werden kann.

8. Verfall der Garantie

Fahrer, die nicht im Mietvertrag genannt sind und für die der Mieter verantwortlich bleibt, haben keinen Anspruch auf die Garantien für Schäden oder Diebstahl des Fahrzeugs und Assistance.

Generell führt die Nichteinhaltung der in den Allgemeinen Mietbedingungen genannten Bedingungen für die Anmietung, Nutzung und Rückgabe des Fahrzeugs oder des Dachzelts zum Verfall der vertraglich vereinbarten Garantien. Der Mieter haftet dann für den gesamten Schaden nach den Bedingungen des allgemeinen Haftungsrechts.

9. Buchung und Bezahlung

Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermächtigt der Mieter WeVan ausdrücklich, seine Kredit-, Zahlungs- oder Debitkarte mit den Beträgen zu belasten, die den WeVan Mietdienstleistungen entsprechen. Der Mieter ermächtigt WeVan außerdem, seine Karte mit den in diesem Vertrag genannten eventuellen Zusatzkosten zu belasten (siehe Art. 10, 11, 12 und 13).

9.1 Preisdetails

Der Gesamtpreis der Buchung umfasst den Mietpreis (inkl. MwSt.) für: die Fahrzeugkategorie, die Daten, die online zu bezahlenden optionalen Leistungen (Sonderausstattung, zusätzliche Fahrer, zusätzlicher Schutz usw.) sowie die zum Zeitpunkt der Buchung im Preis enthaltenen Elemente zu den von WeVan angegebenen Preisen. Alle weiteren Ausstattungen und optionalen Dienstleistungen, die der Mieter nach der Buchung hinzubuchen möchte, sind bei der Übernahme des Fahrzeugs oder des Dachzelts direkt bei der WeVan Agentur zu bezahlen.

9.2 Zahlungsweise

Zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website www.we-van.com oder in der Agentur ist der Mieter verpflichtet, mindestens 50 % (fünfzig Prozent) des Gesamtpreises für die Mietdienstleistungen zu zahlen. Ein etwaiger Restbetrag ist spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs oder des Dachzelts in der Agentur zu zahlen.

9.3 Änderung der Buchung

Unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode kann der Mieter den Fahrzeugtyp oder das Dachzelt und/oder die Daten seiner Buchung vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der nachstehend dargelegten Einschränkungen ändern, indem er die WeVan Agentur vorab schriftlich kontaktiert. Änderungen der Buchung unterliegen den folgenden Beschränkungen:Wenn der Preis für die geänderte Buchung höher ist als der ursprünglich zu zahlende Gesamtbetrag, wird die Differenz in Rechnung gestellt und muss bei der Übernahme des Fahrzeugs oder des Dachzelts bezahlt werden.

9.4 Stornierung der Buchung

Der Mieter kann die Buchung kostenlos stornieren (außer im Sonderfall der Zahlungserleichterung, der in Artikel 9.4.2 beschrieben wird), indem er sich schriftlich an die WeVan Agentur wendet und dabei die folgenden Stornierungsfristen einhält:Für die Produktreihe Van und Dachzelt:
Es fallen keine Gebühren an und der Mieter erhält den vollen Betrag zurück, wenn die Stornierung SOWOHL:innerhalb von 48 Stunden nach dem Buchungsdatum als auch mindestens 30 Tage vor dem Abreisedatum erfolgt.Für Minibusse:
Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach dem Buchungsdatum oder 15 Tage vor dem Abreisedatum fallen keine Gebühren an und der Mieter erhält den vollen Betrag zurück, es sei denn, er hat die Option "flexible Stornierung" gebucht. Diese Gebühren betragen 50 % (fünfzig Prozent) des Gesamtmietpreises. Die Option "Flexible Stornierung" ermöglicht es dem Mieter, seine Buchung bis zu 48 (achtundvierzig) Stunden vor Beginn des Mietverhältnisses auf schriftliche Anfrage kostenlos zu stornieren (ausgenommen die Kosten für die Option).Wenn der Mieter sein Fahrzeug oder sein Dachzelt nicht innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach dem in der Buchung angegebenen Datum und der Uhrzeit in Besitz nimmt, gilt dies als Stornierung seinerseits (und im Falle einer Zahlung mit Zahlungserleichterungen bleibt er ALMA gegenüber zur Rückzahlung der Kreditraten verpflichtet).

10. Kaution

Die Kaution dient dazu, WeVan für die Zahlung des Mietpreises zu entschädigen, gegebenenfalls zuzüglich der finanziellen Haftung (Selbstbeteiligung/Reparaturen...), die der Mieter im Falle von Schäden am Fahrzeug oder Dachzelt, Diebstahl, der Zahlung von Bußgeldern oder Straftaten, für die der Mieter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, und der damit verbundenen Bearbeitungsgebühren schulden könnte.Vor der Bereitstellung des Fahrzeugs muss der Mieter eine Belastungsermächtigung für seine Kreditkarte in Höhe der Kaution hinterlassen, deren Höhe der Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung entspricht (die vom abgeschlossenen Schutzpaket abhängt).
Die Höhe der Kaution ist im Abschnitt "Optionen" des Buchungstunnels auf der WeVan-Website unter folgendem Link zu finden: https: //www.we-van.com/booking-options.php oder in der Filiale.Der Mieter muss eine Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist und einen verfügbaren Geldbetrag aufweist. Die Kaution wird für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses einbehalten. Die Kaution wird dem Mieter so schnell wie möglich in voller Höhe zurückerstattet, sofern keine Schäden am Fahrzeug oder Dachzelt entstanden sind, das Fahrzeug oder Dachzelt nicht gestohlen wurde und der Mieter keine Bußgelder oder Straftaten begangen hat, für die er strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

11. Verlängerung des Mietverhältnisses

Der Mieter muss den Vermieter mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden im Voraus um eine Verlängerung des Mietverhältnisses ersuchen und die erforderliche Anzahlung leisten, andernfalls kann er zivil- und strafrechtlich wegen Entwendung des Fahrzeugs oder Dachzelts verfolgt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Verlängerung ohne Entschädigung für den Mieter abzulehnen, wobei der Mieter verpflichtet ist, das Fahrzeug oder Dachzelt am vorgesehenen Datum zurückzugeben.

12. Rückgabe des Fahrzeugs

Die Miete endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs, seiner Schlüssel, eventueller Originalpapiere, des Dachzelts und des gemieteten Zubehörs an die WeVan Agentur oder an einen WeVan Mitarbeiter zu der im Mietvertrag festgelegten Rückgabezeit. Nur dann kann der Mietvertrag beendet werden. Wenn der Mieter die Option "Selbständige Rückgabe rund um die Uhr" gebucht hat, stellt der Vermieter dem Mieter eine sichere Infrastruktur (Schlüsselkasten etc.) und ein Protokoll zur Verfügung, das der selbständigen Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation gewidmet ist. Der Mieter bleibt jedoch im Sinne von Artikel 2 dieser Mietbedingungen auch nach der im Mietvertrag festgelegten Rückgabezeit für das Fahrzeug verantwortlich, bis das Fahrzeug von einem WeVan-Mitarbeiter bei der nächsten aufeinanderfolgenden Öffnung der Mietstation entgegengenommen wird.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der im Mietvertrag festgelegten Zeiten und ohne Eintreffen eines WeVan-Mitarbeiters ist der Mieter für die Verwahrung des Fahrzeugs, die damit verbundenen Risiken und die Mietkosten bis zur nächsten Öffnungszeit der Mietstation verantwortlich.Das Fahrzeug oder das Dachzelt muss in demselben sauberen Zustand zurückgegeben werden, in dem es vom Mieter übernommen wurde, d. h. innen (Böden, Sitze, Oberflächen und eventuelle Ausrüstungsgegenstände sind gesaugt und gereinigt) und außen. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Rückgabegebühr zu berechnen.Wenn der Mieter die Option "Rückgabe-Reinigungspauschale" gebucht hat, muss der Mieter das Fahrzeug oder das Dachzelt in einem "normalen und täglichen" Zustand der inneren Sauberkeit zurückgeben. Die Außenreinigung und die Innenausstattung wird dann vom Vermieter übernommen. Im Falle eines außergewöhnlichen und missbräuchlichen Verschmutzungszustands behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Rückgabekosten zu berechnen.In dem besonderen Fall, dass das Fahrzeug in die Kategorie "Campervan" fällt, und unabhängig von den gebuchten Optionen:
dürfen sich keine Lebensmittel in den Schränken oder im Kühlschrank des Fahrzeugs befinden; der Kühlschrank muss sauber, ausgeschaltet und seine Tür offen sein; das Geschirr muss sauber sein; der Grauwassertank muss zuvor in einen dafür vorgesehenen Sammelbereich geleert worden sein; wenn das Fahrzeug mit einer Toilette ausgestattet ist, muss die herausnehmbare Kassette der Toilette zuvor in einen dafür vorgesehenen Sammelbereich geleert und mehrfach gespült worden sein. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Kosten für die Rückgabe zu berechnen.

13. Geldstrafen

Der Mieter ist für Verstöße verantwortlich, die während der Mietdauer begangen werden. Gemäß Artikel L.121-2 und L.121-3 der Straßenverkehrsordnung können die Kontaktdaten des Mieters den zuständigen Behörden mitgeteilt werden. Im Falle einer Intervention des Vermieters, insbesondere bei der Bearbeitung von Bußgeldern, Strafzetteln oder Protokollen, hat der Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 (zwanzig) Euro inkl. MwSt. zu entrichten. Der Mieter ermächtigt den Vermieter ausdrücklich, sein Zahlungsmittel, insbesondere seine Kreditkarte, zu verwenden, um die Zahlung des entsprechenden Betrags zu erhalten.

14. Erklärung zur Risikoübernahme und Haftungsausschluss

Einige WeVan-Standorte können das kostenlose Parken des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge des Mieters auf ihrem Gelände gestatten. In diesem Zusammenhang wird der Mieter darüber informiert und akzeptiert, dass das Abstellen seines Fahrzeugs auf dem Gelände der Firma WeVan nur für die Dauer der Vermietung gestattet ist. Der Mieter ist darüber informiert und akzeptiert, dass WeVan sein Fahrzeug im Falle eines Schadens, einer vermuteten Gefahr oder aus anderen Gründen, die aus betrieblichen Gründen erforderlich sind, bewegen kann. Der Mieter ist informiert und akzeptiert, dass das Bewegen, Fahren und Parken auf dem Gelände von WeVan auf sein eigenes Risiko und unter seiner alleinigen Verantwortung erfolgt, insbesondere im Hinblick auf Schäden oder Diebstahl an seinem Fahrzeug oder dessen Inhalt oder an ihm selbst. Der Mieter ist darüber informiert und akzeptiert, dass WeVan in keinem Fall als Verwahrer oder Hüter dieses Fahrzeugs und seines Inhalts angesehen werden kann und nicht für Schäden oder Diebstahl des Fahrzeugs oder seines Inhalts haftbar gemacht werden kann. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug stets versichert ist, dies auf erste Aufforderung von WeVan nachzuweisen und ganz allgemein alle ihm obliegenden gesetzlichen und behördlichen Versicherungspflichten zu erfüllen.

15. Persönliche Daten

Der Vermieter als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung verpflichtet sich, seine Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) und dem Gesetz "Informatique et Libertés" Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung einzuhalten.Der Mieter wird darüber informiert, dass der Vermieter eine Datei mit personenbezogenen Daten führt, die bei der Unterzeichnung des Mietvertrags gesammelt werden. Der Vermieter verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Nutzer vor Verlust, Zerstörung, Veränderung, Zugriff oder unbefugter Weitergabe zu schützen.Weitere Informationen über die Verarbeitung persönlicher Daten durch den Vermieter finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.we-van.com.

16. Streitigkeiten

Im Streitfall gilt das französische Recht.Gemäß den Bestimmungen der Artikel L 616-1 und R 616-1 ff. des Verbraucherschutzgesetzes über die gütliche Beilegung von Streitigkeiten kann der Mieter, wenn er eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter gerichtet hat und innerhalb von zwei Monaten keine Befriedigung oder Antwort erhalten hat, seine Beschwerde kostenlos dem Verbraucher-Ombudsmann vorlegen. Der Mediator, an den Sie sich wenden können, ist der Mediator von Mobilians, den Sie online unter www.mediateur-mobilians.fr, per E-Mail an mediateur@mediateur-mobilians.fr oder per Post an M. le Médiateur de Mobilians, 43bis Route de Vaugirard, 92197 MEUDON CEDEX, erreichen können.